Was ist die MGHÜ?

Die MGHÜ wurde am 29.10.1990 in Überlingen gegründet und vertritt die Interessen der Mieter, die im Sportboothafen Ost einen Dauerliegeplatz von der Stadt Überlingen angemietet haben.

Dafür bringen wir uns im Hafenbeirat bzw. in der Hafenkommission (Forum mit Stadt und Gemeinderat) zusammen mit den im Hafen ansässigen Vereinen ein und versuchen in direkten Kontakt mit der Stadt auf einen Interessenausgleich zwischen Mietern und Hafenverwaltung sowie die Beseitigung von Missständen hinzuwirken.

Werfen Sie gerne einen Blick auf die Geschichte (siehe unten) um sich einen Überblick über das Wirken der MGHÜ zu verschaffen.

Bitte unterstützen Sie uns mit ihrer Mitgliedschaft bei unseren Aufgaben. Unsere Vertreter sind ehrenamtlich tätig.

Satzung der MGHÜ: –> Download

Beitrittserklärung : –> Download

Die MGHÜ kam bisher immer ohne einen Mitgliederbeitrag zurecht. Für eine gegebenenfalls notwendige rechtliche Beratung und unsere Öffentlichkeitsarbeit können sie uns gerne finanziell unterstützen, wofür wir Ihnen herzlich danken:

IBAN: DE67 6906 1800 3700 6774 18

Geschichte

Der Sportboothafen Ost in Überlingen entstand Ende der 70er Jahre auf Initiative der Seglergemeinschaft Überlingen (SGÜ) und des Segel- und Motorsportclub Überlingen (SMCÜ).

Finanziert wurde der Hafen ausschließlich in Form von Mietvorauszahlungen durch die Hafenlieger selbst. Die Stadt stellte dafür das Gelände zur Verfügung. Der Unterhalt des Hafens erfolgte durch entsprechende Umlagen bis einschließlich 2010 (Ablauf der ersten Wasserrechtlichen Genehmigung) gleichfalls durch die Mieter.

Die MGHÜ wurde am 29.10.1990 in Überlingen gegründet und vertritt die Interessen der Mieter, die im Sportboothafen Ost einen Dauerliegeplatz von der Stadt Überlingen angemietet haben. Ziel ist es dabei, einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter zu schaffen. Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung 2014 beschlossen.

Die MGHÜ steht zusammen mit den im Hafen ansässigen Vereinen ständig in Verbindung mit der Stadt bzw. Hafenverwaltung. So ist es z. B. gelungen, die Anerkennung als Mietvorauszahlung der umfangreichen Sanierungskosten aus den Jahren 1992/1993 bis zum Jahr 2010 zu vereinbaren. Weiterhin wurde bei der Neuordnung der Mietverträge in 1998 die rückwirkende Belastung der Mieten durch die Mehrwertsteuer für die Jahre 1995 und 1996 verhindert. Bis zum Jahre 2010 wurden Vertreter der MGHÜ bei der Hafenabrechnung und anstehenden Investitionsentscheidungen zusammen mit der AGO in den jährlichen Besprechungen mit der Hafenverwaltung einbezogen.

Im Jahre 2008 wurde durch die Stadtverwaltung eine neue wasserrechtliche Genehmigung als Grundlage für die künftige Betreibung des Sportboothafens Ost beantragt. Diese Genehmigung wurde am 16. Juni 2009 erteilt mit einer Laufzeit bis 31.12.2029. Die bisherige Auflage, dass die Stadt aus dem Betrieb des Hafens keine Gewinne machen darf, ist dabei weggefallen. In Verbindung mit der schlechten finanziellen Haushaltslage der Stadt war das eine schwierige Ausgangslage für die Findung einer angemessenen künftigen Miete.

In zahlreichen Verhandlungen und Besprechungen zwischen der Stadt, insbesondere der Hafenverwaltung, und der MGHÜ mit den Vereinen, verbunden mit einer Informationsveranstaltung der MGHÜ für Verwaltung und neuem Gemeinderat, konnte letztlich eine Einigung erzielt werden. Der Gemeinderat beschloss dann für die Hafenlieger die Miete in Höhe von 35 €/m² und die Betriebskostenzahlungen von 7 €/m² = 42 €/m² zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 49,98 €/m² – jeweils bezogen auf die gemietete Wasserliegefläche, für die nächsten Jahre. Eine Anpassung wurde bei Erhöhung des Verbraucherpreisindex von mehr als 5 % vereinbart. So wurde erst 2014 und dann 2019 und 2022 auf nunmehr 41,15 € Miete und 8,22 € Betriebskosten erhöht. Der Hafen verhilft dem Haushalt der Stadt ab 2011 zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 500.000 €.

Die neuen Verträge sowie die Hafenordnung wurden gemeinsam mit der Hafenverwaltung ausgearbeitet und konnten damit in der Sitzung des Hafenbeirates am 9.11.2010 verabschiedet und im Gemeinderat im Dezember 2010 beschlossen werden.

Aufgrund einer Entscheidung der Finanzverwaltung wurde der Hafen ab 2013 nachträglich von der Umsatzsteuer befreit. Die Rückerstattung der Umsatzsteuerzahlungen der Mieter von 2013 bis 2019 wollte die Stadt zunächst für die Erstellung eines Hafenmeistergebäudes verwenden. Hier wurde an die Gesetzeslage erinnert und die nicht unerheblichen Beträge wurden den Mietern erstattet.

Für die Vergabe der Liegeplätze wurde eine gemeinsame Lösung gefunden. So bleibt einerseits die Verwaltung aller Hafenplätze bei der Stadt, die Vereine erhalten jedoch für die Belegung der bisher von ihnen verwalteten Plätze ein Vorschlagsrecht. Dabei gelten für die Vereinsanwärter gleiche Voraussetzungen wie für die städtischen Bewerber entsprechend des vom Gemeinderat beschlossenen Punktesystems. Die Bewerbungen und Zuteilungen wurden jeweils in der Hafenkommission beraten.

Bereits in der Informationsveranstaltung im Februar 2010 hatte die MGHÜ vorgeschlagen, einen Hafenbeirat zu bilden, in dem Stadt und Hafenlieger gleichermaßen vertreten sind. Diese Anregung wurde von der Stadt aufgenommen und der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14. Juli 2010 gleichfalls beschlossen, einen „Hafenbeirat“ (Hafenkommission), bestehend aus Fraktionsvertretern des Gemeinderates, Vertretern der Mieter und der Stadtverwaltung zu bilden. Dieser hat bisher in der Regel einmal jährlich getagt.

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nur eine starke Gemeinschaft in der Lage ist, ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen. Deshalb unterstützen Sie die MGHÜ durch Ihre Mitgliedschaft.

Für die MGHÜ 

Der Vorstand

Impressum

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Angaben gem. § 5 TMG:

Andreas Stoll

Luziengasse 21

88662 Überlingen

Kontaktaufnahme:

Email: info@mghue.de